Einbürgerungen

Das Schweizer Bürgerrecht ist entsprechend der föderalistischen Struktur der Eidgenossenschaft dreistufig ausgestattet.

Schweizer Bürgerin und Bürger ist, wer das Bürgerrecht einer Gemeinde und das Bürgerrecht eines Kantons besitzt (Art. 37 Abs. 1 Bundesverfassung). Alle drei Bürgerrechte (Gemeinde-, Kantons- und Schweizer Bürgerrecht) sind untrennbar miteinander verbunden. Das Schweizer Bürgerrecht erhält eine Person entweder automatisch, von Gesetzes wegen, oder durch behördlichen Beschluss, die sogenannte Einbürgerung.

Bei einer ordentlichen Einbürgerung sind Bund, Kanton und Gemeinden zusammen zuständig.

Voraussetzungen für die Einbürgerung vor Einreichung des Gesuchs sind:

  • Niederlassungsbewilligung C
  • Minimaler ununterbrochener Wohnsitz von 10 Jahren in der Schweiz 
  • Minimaler ununterbrochener Wohnsitz von 5 Jahren im Kanton Baselland 
  • Minimaler ununterbrochener Wohnsitz von 3 Jahren in der Gemeinde Therwil
  • 10 Jahre Schuldenfrei, d.h. keine Betreibungen, keine Steuerschulden und/oder Steuerrückstände
  • Kein Strafregistereintrag, kein hängiges Strafverfahren (letzte 10 Jahre)
  • Kein Bezug von Sozialhilfe in den letzten 5 Jahren oder diese komplett zurückbezahlt
  • Deutschkenntnisse:
    • Deutsch als Muttersprache oder
    • die gesamte obligatorische Schulzeit in deutscher Sprache absolviert oder
    • das Sprachzertifikat B1 schriftlich und mündlich

Minderjährige, diedie gesamte obligatorische Schulzeit in deutscher Sprache absolviert oder das Gesuch ohne Elternteil/e stellen möchten, müssen für den Erwerb des Bürgerrechts zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung das 16. Lebensjahr vollendet haben!

Vor der Gesuchseinreichung findet in der Regel ein Vorgespräch mit der zuständigen Bürgerrätin statt. Dabei erhalten Sie Informationen über die notwendigen Dokumente und den Ablauf des Einbürgerungsgesuchs.

 

Staatskundeunterricht

Der Bürgerrat empfiehlt ausländischen Staatsbürgern den Besuch eines Staatskundekurses. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Ausländerdienstes Baselland.

Für das Selbststudium stehen verschiedene nützliche Webseiten zur Verfügung. Unter anderem ein ausführliches Informationsportal  zur Ansiedlung in der Schweiz für Unternehmen und Privatpersonen, eine Basis-Staatskunde des schweizerischen Juniorparlamentes,  oder die Seiten der Schweizerischen Behörden Online.

Auch eine sehr nützliche APP steht gratis zur Verfügung: Der Bund kurz erklärt

Esther Feehan-Geissberger
  • Einbürgerungswesen
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