Einbürgerungen

Das Schweizer Bürgerrecht ist entsprechend der föderalistischen Struktur der Eidgenossenschaft dreistufig ausgestattet.

Schweizer Bürgerin und Bürger ist, wer das Bürgerrecht einer Gemeinde und das Bürgerrecht eines Kantons besitzt (Art. 37 Abs. 1 Bundesverfassung). Alle drei Bürgerrechte (Gemeinde-, Kanton- und Schweizer Bürgerrecht) sind untrennbar miteinander verbunden. Das Schweizer Bürgerrecht erhält eine Person entweder automatisch, von Gesetzes wegen, oder durch behördlichen Beschluss, die sogenannte Einbürgerung.

Bei einer ordentlichen Einbürgerung sind Bund, Kanton und Gemeinden zusammen zuständig.

Voraussetzung für die Einbürgerung ist eine Niederlassungsbewilligung C!

Minderjährige müssen für den Erwerb des Bürgerrechts zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung das 16. Lebensjahr vollendet haben!

Die Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht setzt eine Wohnsitzdauer in der Gemeinde voraus:

Schweizer Bürger*innen 5 Jahre in der Gemeinde
Ausländische Staatsbürger*innen 10 Jahre in der Schweiz, davon die letzten 5 Jahre in der Gemeinde

Vor der Gesuchseinreichung findet in der Regel ein Vorgespräch mit der zuständigen Bürgerrätin statt. Dabei erhalten Sie Informationen über die notwendigen Dokumente und den Ablauf des Einbürgerungsgesuchs.

Die Gebühren betragen in Therwil für volljährige Einzelpersonen CHF 1'800 und für Familien CHF 2'000. Dazu kommen die Gebühren des Kantons Baselland sowie vom Bund. 

Staatskundeunterricht

Der Bürgerrat empfiehlt ausländischen Staatsbürgern den Besuch eines Staatskundekurses. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Kanton Basellandschaft.

Für das Selbststudium stehen verschiedene nützliche Webseiten zur Verfügung. Unter anderem ein ausführliches Informationsportal  zur Ansiedlung in der Schweiz für Unternehmen und Privatpersonen, eine Basis-Staatskunde des schweizerischen Juniorparlamentes,  oder die Seiten der Schweizerischen Behörden Online.

Auch eine sehr nützliche APP steht gratis zur Verfügung: Der Bund kurz erklärt

Esther Feehan-Geissberger
  • Einbürgerungswesen
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