Bürgergemeinde

In den 86 Gemeinden im Kanton Baselland gibt es insgesamt 68 Bürgergemeinden. Sie sind Gemeinschaften von Ortsbürgern, die durch Abstammung oder durch Erwerb des Bürgerrechts in der jeweiligen Gemeinde heimatberechtigt sind.

Das Gemeindegesetz aus dem Jahre 1884 bestimmte, dass die Bürger- und Einwohnergemeinde eine getrennte Rechnung zu führen haben. In Therwil wurden die Geschäfte bis im Jahr 1975 durch den Gemeinderat geführt. Seit 1. Januar 1976 ist der Bürgerrat die Geschäfte verantwortlich.

2016 trat nach einer zweijährigen Versuchsphase die sogenannte "Entflechtung von Verantwortlichkeiten" zwischen der Einwohner- und der Bürgergemeinde in Kraft. Die Bürgergemeinde übernimmt dadurch mehr Eigenverantwortung.
Die Einwohnergemeinde unterstützt die Bürgergemeinde mit einem jährlichen Betrag von Fr. 13.- pro Einwohner (Stichtag 1. Juli).

In Therwil wohnen rund 1'230 (Stand Juli 2023) Ortsbürgerinnen und -bürger. Global sind es ca. 4'000 Personen mit Therwiler Bürgerrecht. Der Bürgerrat führt pro Jahr zwei Bürgergemeindeversammlungen durch, jeweils im Mai (Rechnung) und im November (Budget).

Nebst den Kerngeschäften Einbürgerungen und Wald/Forst werden folgende Anlässe durchgeführt:

  • Fasnachtsfeuer (Finanzierung von Holz + Fackeln)
  • Waldpflegetag
  • Maibaumfeier
  • Banntag (abwechselnd mit der Einwohnergemeinde)

Die Bürgergemeinde ist im Besitz von:

Schützenhaus Käppeli 50 Plätze
Blockhütte Froloo 20 Plätze
Forsthaus/Holzlager Jägerstube
Pflanzlandparzellen mit 18 Pächtern
Mehrfamilienhaus Teichstrasse  
Mehrfamilienhaus Kirchrain (50% Anteil)
Zwei historischen Taunerhäuser (50% Anteil)
Der "alten Schmitti" (50% Anteil)
41 Waldparzellen 1'183'446 m2

Weihnachtsbaumkulturen mit einer Fläche von 2.5 ha

Weitere Informationen über die Bürgergemeinde können Sie der Heimatkunde Therwil aus dem Jahre 1999 entnehmen.