Per 28. August 2026 wurde das absolute Feuerverbot im Siedlungsgebiet aufgehoben.
Es ist jedoch weiterhin verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Es gilt ein Mindestabstand von 200 Metern! Das Feuerverbot gilt für Feuerstellen, Feuerschalen sowie Grills aller Art (Holz-/Kole-/Einweg-/Gasgrills etc.!
Details siehe Medienmitteilung des Kantons.